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   OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2007 - 13 B 2254/06   

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https://dejure.org/2007,6642
OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2007 - 13 B 2254/06 (https://dejure.org/2007,6642)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.03.2007 - 13 B 2254/06 (https://dejure.org/2007,6642)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. März 2007 - 13 B 2254/06 (https://dejure.org/2007,6642)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Kennzeichnnung eines nach "schonenden Techniken gewonnenen Fleisches" als so genanntes "Separatorenfleisch"; Auslegung des Begriffes des Separatorenfleisches

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Niedersachsen, 10.08.2006 - 11 ME 74/05
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2007 - 13 B 2254/06
    Nds. OVG, Beschluss vom 10.8.2006 - 11 ME 74/05 - , LRE 53, 410.

    OVG, Beschluss vom 10.8.2006 - 11 ME 74/05 -, a.a.O.; Schreiben der Europäischen Kommission vom 20.10.2006 - Az.: SANCO/E2/RD/ca D (2006) S 21067 -.

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2007 - 13 B 2254/06
    BVerfG, Beschlüsse vom 15.3.1960 - 2 BvG 1/57 -, BVerfGE 11, 6 (18), und vom 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. -, BVerfGE 76, 1 (76); BFH, Urteil vom 23.7.1985 - VIII R 197/94 -, BFHE 144, 9.
  • EuGH, 31.03.1993 - 89/85

    Ahlström / Kommission

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2007 - 13 B 2254/06
    EuGH, Urteile vom 9.10.1984 - Rs. 188/83 -, Slg. 1984, 3465 (Witte) und vom 31.3.1993 - Rs. C-89/85 -, Slg. 1993 I, 1307, Rn. 197 (Ahlström Osakeyhtiö).
  • VG Osnabrück, 05.09.2017 - 3 A 109/16

    Furculafleisch; Gabelbeinfleisch; Separatorenfleisch

    Der geforderte innere Zusammenhang zwischen den Stufen der Gewinnung (vgl. Nds. OVG - 13 LA 150/08 - sowie OVG NRW - 13 B 2254/06 - und - 13 A 2441/07 -) ist bei der Produktion von Furculafleisch darin zu sehen, dass nach dem ersten Produktionsschritt das ausgestanzte bzw. ausgeschnittene Gabelbein mit anhaftender Muskulatur, anders als abgetrennte Hühnerbrüste, nicht selbstständig vermarkungsfähig ist.

    Die Qualität des Gabelbeinfleisches ändert nichts an der grundsätzlichen Einordnung als Separatorenfleisch, sondern hat lediglich Einfluss auf die Hygienebedingungen und Verwendungsmöglichkeiten (vgl. OVG NRW - 13 B 2254/06 -).

    Der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 23.07.2009 - 13 LA 150/08 - folgend, nach welcher es für die Einordnung als Separatorenfleisch unerheblich ist, ob dieses ein- oder zweistufig gewonnen wird, wenn und soweit die einzelnen Stufen in einem inneren Zusammenhang stehen (vgl. auch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. März 2007 - 13 B 2254/06 -, juris Rn. 16, 23; Beschluss vom 02. Juni 2010 - 13 A 2441/07 -, juris Rn. 14, 18) und ebenso unerheblich ist, ob das "Baadern" zeitlich oder räumlich von der ersten Phase der Restfleischgewinnung abgetrennt werden kann, sieht die Kammer das von der Klägerin hergestellte Gabelbeinfleisch als Separatorenfleisch im Sinne der Definition in Anhang I Nr. 1.14 der VO (EG) 853/2004 an.

    Nach der Abtrennung vom übrigen Geflügelkörper sind Hühnerbrüste, anders als das Gabelbein mit anhaftender Muskulatur, selbstständig gegenüber dem Verbraucher vermarktungsfähig, sodass dort ein zweiter Produktionsschritt nicht zwingend erforderlich ist (vgl. zur Frage der selbstständigen Vermarktungsfähigkeit Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. März 2007 - 13 B 2254/06 -, juris Rn. 15).

    Folge der Differenzierung zwischen zwei Qualitäten des Separatorenfleisches sind lediglich veränderte Hygienebedingungen und Verwendungsmöglichkeiten nach der Verordnung (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. März 2007 - 13 B 2254/06 -, juris Rn. 18).

    Eine möglichst schonende Herstellungsweise, wie die von der Klägerin praktizierte, führt auch nicht zu einer teleologischen Reduktion des Begriffs Separatorenfleisch mit der Folge, dass nach diesen Verfahren gewonnenes Fleisch nicht als Separatorenfleisch anzusehen ist (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. März 2007 - 13 B 2254/06 -, juris Rn. 18).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2008 - 13 B 1022/08

    Anwendungsvorrang von Gemeinschaftsrecht für behördliche Anordnungen einer

    OVG NRW, Beschlüsse vom 9.11.2007 - 13 B 1192/07 -, MedR 2008, 229, und vom 28.3.2007 - 13 B 2254/06 -, LRE 54, 348 m.w.N.

    OVG NRW, Beschluss vom 28. März 2007 - 13 B 2254/06 -, LRE 54, 348.

  • OVG Niedersachsen, 23.07.2009 - 13 LA 150/08

    Kennzeichnung von 3-mm-Fleisch als Separatorenfleisch; Relevanz des Verfahrens

    Damit ergibt sich, dass nach Sinn und Zweck der Vorschrift ein maschinelles Abtrennen allerdings - aber auch nur dann - nicht erfasst werden soll, wenn die Struktur der Muskelfasern bezogen auf das gesamte Fleischstück nur punktuell verändert wird, also derart große und zusammenhängende Fleischstücke gewonnen werden, dass diese für sich genommen faktisch verkehrsfähig sind (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 28.3.2007 - 13 B 2254/06 -, zit. nach juris).

    Entgegen ihrer Auffassung ist es auch ohne Bedeutung, ob Separatorenfleisch "einstufig" oder "zweistufig" erzeugt wird, wenn und soweit die einzelnen Stufen der Erzeugung in einem inneren Zusammenhang stehen (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 28.3.2007, a.a.O.).

    Auch unter Berücksichtigung der von der Klägerin vorgelegten Äußerungen des Instituts Dr. Erdmann teilt der Senat die Auffassung des OVG Münster (Beschl. v. 28.3.2007, a.a.O.), dass bei dem infrage stehenden zweistufigen Verfahren die Struktur der Muskelfasern bereits durch das maschinelle Abtrennen vom Knochen verändert wird.

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